Wie lässt sich die Austauschbarkeit von Biosimilars auf den sich schnell verändernden Märkten am besten nachweisen?
Zusammenfassung veröffentlicht: August 2021
Biosimilars sind als hochgradig ähnlich, aber nicht unbedingt austauschbar mit ihrem Referenzbiologikum zugelassen. Da sich die Märkte zunehmend auf kostengünstigere Biosimilars und Biologika zubewegen, stellt sich die Frage, wie die Kliniker einen sicheren Wechsel gewährleisten können.
Biologika sind komplexe Moleküle, die mit gereinigten Extrakten aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt und von innovativen Unternehmen patentiert werden – in der Regel für 10 Jahre. Nach Ablauf des Patents dürfen andere Hersteller Nachfolgeprodukte des Original-Biologikums, so genannte Biosimilars, auf den Markt bringen. Biosimilars können aufgrund von Unterschieden in den Herstellungsprozessen nicht als identisch mit Biologika angesehen werden, sondern nur als „hochgradig ähnlich“, d. h., ohne klinisch bedeutsame Unterschiede.
In den USA wird die Austauschbarkeit durch die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten festgelegt, was bedeutet, dass Biologika in der Apotheke gegen Biosimilars ausgetauscht werden können, ohne dass der Arzt zustimmen muss. Um als austauschbar zu gelten, muss ein antragstellendes Arzneimittel die Biosimilarität nachweisen und belegen, dass es bei bestimmten Patienten voraussichtlich die gleichen klinischen Wirkungen wie das Originalpräparat hat und dass ein Wechsel keine nachweisbaren nachteiligen Folgen haben wird.
Da die Biosimilarität nicht automatisch die Austauschbarkeit impliziert, wurden in einer kürzlich durchgeführten Studie Designmerkmale untersucht, die beide regulatorischen Faktoren gleichzeitig untersuchen – den Nachweis von (1) Biosimilarität und (2) Austauschbarkeit: (1) In einer randomisierten, direkten Vergleichsstudie wurden Sicherheit und Wirksamkeit des Biosimilars im Vergleich zum Originalpräparat untersucht . (2) Die Teilnehmer wurden dann in einer Umstellungsstudie erneut randomisiert und erhielten das Biologikum und das Biosimilar für mindestens je eine Verabreichungszeit. Die Bewertung konzentrierte sich auf die Pharmakokinetik und die Immunogenitätsprofile der Arzneimittel.
Erkenntnisse
Die Forscher kamen zu dem Schluss, dass die Durchführung von Umstellungsstudien nicht unbedingt erforderlich ist, um die Austauschbarkeit nachzuweisen. Mehrfache Wechsel zwischen Biologika und Biosimilars kommen in der täglichen klinischen Praxis vor, und die mit diesem Ansatz gesammelten Erfahrungen können eine Fülle von Daten aus der Anwendungspraxis liefern. In Zukunft könnten prospektive Registerstudien und klinische Studien (mit einer realen Komponente) die Notwendigkeit spezieller Umstellungsstudien zur Feststellung der Austauschbarkeit überflüssig machen.
Wichtige Erkenntnisse
In der täglichen Praxis gibt es zahlreiche Fälle, in denen ein Wechsel zwischen Biologika und Biosimilars stattfindet. Die Erfassung dieser Daten würde eine Fülle von Informationen über die Umstellung liefern, die zur Feststellung der Austauschbarkeit eines bestimmten Biosimilars hilfreich wären.