Der Trastuzumab Biosimilar verringert für viele Frauen die finanzielle Hürde für eine erfolgreiche Behandlung von HER2+ Brustkrebs

Die umfassenden präklinischen und klinischen Tests für CT-P6 belegt, dass dieser Biosimilar genauso sicher und wirksam ist wie der Referenz Antikörper Trastuzumab und zusätzlich den finanziellen Schaden des klinischen Nutzens erheblich reduziert, ohne die Behandlung zu beeinträchtigen.

Die Entwicklung des Trastuzumab monoklonalem Antikörper in den 1990ger Jahren gilt als Meilenstein in der gezielten Behandlung von Patientinnen mit einem HER2-überexprimierenden Brustkrebs (entspricht 15% aller Brustkrebs Diagnosen), welche das Progressionsfreie Überleben und die Überlebenschancen allgemein dramatisch angehoben hat.

Trastuzumab’s Erfolg öffnete die Tore für eine neue Generation der gezielten Behandlung sowohl für Brustkrebs im Frühstadium, als auch für metastasierenden Brustkrebs und andere solide Tumoren – bedauerlicherweise mit hoher finanzieller Belastung. Zur Behebung diese Problems wurden Biosimilars entwickelt. CT-P6 (trastuzumab-pkrb, Herzuma) ist ein Trastuzumab Biosimilar, welcher momentan in der EU, Japan, Südkorea, Australien und den USA genehmigt ist. CT-P6 wurde, so wie alle Biosimilars, sehr gründlichen Tests unterzogen während der Prä-Zulassungsphase. Im direkten Vergleich mit dem Referenz-Arzneimittel Trastuzumab konnte CT-P6 gleichwertige pharmakokinetische Parameter, Nebenwirkungsprofil, Immunogenitätslevel und Anti-Krebs Wirksamkeit erzielt werden. Klinische Studien mit Frauen mit operablen HER2-positiven Brustkrebs der Stadien I–IIIa wurden durchgeführt. Diese Studien zeigen, dass eine neoadjuvante Chemotherapie mit Einsatz von CT-P6 keine signifikant abweichende pathologische Komplette-Rücklaufquote besitzt im Vergleich zu derselben Behandlung mit dem Referenz-Arzneimittel Trastuzumab.

Zusammengefasst zeigt die Gesamtheit der Studienergebnisse die Biosimilarität von CT-P6 zu dem Referenzarzneimittel Trastuzumab. Demnach ist eine sichere Nutzung von CT-P6 bei PatientInnen mit HER2-positivem Brustkrebs und anderen bösartigen Tumoren, wie angegeben, gewährleistet. Die schnelle Integration eines ökonomisch günstigeren Biosimilars, wie zum Beispiel CT-P6, verspricht einen verbesserten Zugriff zu essentiellen Arzneimitteln und kann helfen ein überlastetes Gesundheitssystem zu entspannen.

Wichtige Erkenntnisse

Die Entwicklung des Biologikas Trastuzumab verbessert die Chancen einer Behandlung für eine vielzahl von PatientInnen mit einem HER2-überexprimierenden Brustkrebs erheblich, trotz der hohen finanziellen Belastung. Der Biosimilar CT-P6 weist zum Referenz-Biologika Trastuzumab vergleichbare pharmakokinetische Parameter und Anti-Krebs Wirksamkeit auf, jedoch die geringeren damit verbundenen Kosten machen den Biosimilar ökonomisch attraktiver für Gesundheitsversorger.

Das Vertrauen von Gesundheits-Experten in Biosimilars ist der Schlüssel für deren Verfügbarkeit

Angesichts der hohen Kosten, sowie dem stark ansteigenden Verbrauch von Biologika in den letzten Jahren, spiegelt die Zulassung von Biosimilars ein Phänomen wieder, welches zuletzt für Generika vor 40 Jahren beobachtet wurde.

Seit in den 1970er Jahren die einfachsten Fromen von Biologika (Blutprodukte und Impfstoffe), gefolgt von Human rekombinanten Insulin (1982) und der erste FDA-genehmigte monoklonale Antikörper, für den US Markt zugelassen wurden, hat das Nutzen von Biologika die Behandlung schwerer gesundheitlicher Probleme verändert, gleichzeitig aber zu einem steilen Anstieg der gesamten Gesundheitskosten-Kurve geführt.

Um einen Weg für schnellere FDA Zulassungen für Biosimilars zu schaffefn und Herstellern die Möglichkeiten zu eröffnen Biosimilars zum geringsten, realisierbaren Preis auf den Markt zu bringen, wurde 2009 das ‘Biologic Price Competition and Innovation (BPCI)’ Gesetz verabschiedet. Der erste Biosimilar der 2015 in den USA zugelassen wurde, war Filgrastim-sndz, dicht gefolgt von etlichen Zulassungen für andere Biosimilars für die Behandlung einer vielzahl von gesundheitlichen Problemen.

Biosimilars werden über ein reversives Herstllungsverfahren erzeugt – es wird mit dem therapeutischen Endprodukt des Proteins angefangen und dann werden die Syntheseschritte rückverfolgt. Sowie alle Biologika, werden auch Biosimilars in lebenden Zellen (Zelllinien) hergestellt und sind daher keine exakten Kopien ihrer Referenzprodukte, auch wenn sie dieselbe Aminosäuresequenz aufweisen müssen. Während des Entwicklungs- und Zulassungsverfahren muss bestätigt werden, dass auch die kleinsten molekularen Unterschiede keinen Einfluss auf die Wirksamkeit und Sicherheit (d.h. auf den klinischen Nutzen) haben. Daher befasst sich der Zulassungsweg von Biosimilars vor allem mit analytischen Studien der physikalischen Eigenschaften im Vergleich zu dem Originalpräparat, trotzallem werden diese Studien mit klinischen Bewertungen unterlegt.

Biosimilars können keinen Patentschutz erhalten – daher können für ein Referenzarzneimittel mehrere Biosimilar-Varianten erhältlich sein. So gibt es zum Beispiel sechs FDA-zugelassene Biosimilars von Trastuzumab. Je mehr dieser Produkte allerdings auf den Markt gebracht werden, desto wichtiger ist es, dass Gesundheitsdienstleiter das Vertrauen in die Wirksamkeit und Sicherheit von Biosimilars nicht verlieren. Mit stetig steigenden Gesundheitsausgaben und Biologika, welche preislich in der höchsten Kategorie angesiedelt sind, kann die Einführung von hochwertigen Biosimilars als Ablassventil für einen andererseits nicht nachhaltigen Markt fungieren. Gesundheitsexperten müssen daher fortlaufend die Biosimilar-Zeugnisse einschätzen, damit sie diese Behandlungsoptionen zur Verfügung stellen können.

Wichtige Erkenntnisse

Biosimilars erhalten kein Patent bei ihrer Zulassung, weshalb es einige Biosimilars für ein einziges Biologika geben kann. Gesundheitsdienstleister müssen Vertrauen in die Wirksamkeit und Sicherheit jedes vermarkteten Biosimilars aufbauen. Eine wachsenden Anzahl an Biosimilars wird helfen die Gesundheitskosten gesamtheitlich zu reduzieren-.

Der Trastuzumab Biosimilar ABP 980 beitet eine zusätzliche Behandlungsoption ffür PatientInnen mit Brust- und Magenkrebs an

Das Test- und Zulassungsverfahren für ABP 980 stellt ein beschleunigtes Entwicklungsprogramm für neue, sichere und wirksame Biosimilars dar.

Das Interesse an Biosimilars als Alternativen zu ihrem ursprünglichen Referenzprodukt (RP) nimmt zu, da sie den Zugang der PatientInnen zu wichtigen biologischen Behandlungen verbessern können. ABP 980 ist ein Biosimilar von Trastuzumab (Herceptin). Wie Trastuzumab entfaltet ABP 980 seine therapeutische Wirkung, indem es auf Krebszellen abzielt, die den HER2-Rezeptor überexprimieren, unter anderem in Brust und Magen. ABP 980 ist in der EU, den USA und Japan für die gleichen Indikationen, Dosierungen und Verabreichungswege wie Trastuzumab RP zugelassen.

Während der Entwicklung wurde ABP 980 einer umfassenden analytischen Charakterisierung mit modernsten Techniken unterzogen. Diese Untersuchungen haben gezeigt, dass ABP 980 strukturelle und funktionelle Eigenschaften aufweist, die denen von Trastuzumab RP sehr ähnlich sind, mit nur geringfügigen Unterschieden, von denen nicht erwartet wird, dass sie seine biologische Aktivität oder seine klinische Leistungsfähigkeit verändern. An gesunden Probanden durchgeführte pharmakologische Studien der Phase I bestätigten, dass ABP 980 im Vergleich zu Trastuzumab RP gleichwertige pharmakokinetische Eigenschaften aufweist.

Die klinische Ähnlichkeit wurde in der LILAC-Studie bei Frauen mit HER2+-Brustkrebs im Frühstadium untersucht, die als Therapie-empfindliche Patientengruppe gelten. Der primäre Endpunkt, das pathologische vollständige Ansprechen, wurde bei 48 % der mit ABP 980 behandelten Patientinnen und bei 41 % der mit Trastuzumab RP behandelten Patientinnen erreicht, was belegt, dass keine der beiden Gruppen der anderen unterlegen ist. Die Studie bestätigte die klinische Ähnlichkeit zwischen ABP 980 und Trastuzumab RP. Auch die Sicherheit und Immunogenität der beiden Präparate waren ähnlich. Da der Wirkmechanismus des Medikaments – die Hemmung der HER2-vermittelten Proliferation – bei verschiedenen Krebszellen derselbe ist, stützt die Gesamtheit der Beweise für ABP 980 die wissenschaftliche Rechtfertigung für eine Extrapolation auf alle zugelassenen Indikationen für Trastuzumab RP. ABP 980 bietet eine zusätzliche Behandlungsoption für PatientInnen mit Brust- und Magenkrebs.

Wichtige Erkenntnisse

Das Biosimilar ABP 980 weist ähnliche strukturelle und funktionelle Eigenschaften auf und war in einer klinischen Studie dem Trastuzumab RP nicht unterlegen. Damit steht eine zusätzliche Behandlung für die Therapie von Brust- und Magenkrebs zur Verfügung, was die Zugänglichkeit für PatientInnen verbessert.

Gegenwärtige und zukünftige Rollen für Biosimilars in der Onkologie – Erkenntnisse aus 10 Jahren Erfahrung in Europa und den USA

Obwohl zugelassene Biosimilars einem strengen Regulierungsrahmen und einer strenger Nachverfolgung nach der Marktzulassung unterliegen, werden sie in der Praxis noch zu selten eingesetzt.

Biologika machen die Hälfte des pharmakologischen Marktes in der Onkologie aus; ihr größter Nachteil sind jedoch ihre hohen Kosten. Biosimilars wurden als billigere Alternativen mit dem zweiseitigen Ziel entwickelt, den Zugang zu neuen Behandlungen zu erleichtern und die Ausgaben im Gesundheitswesen zu senken.

Biosimilars werden von der US-amerikanischen FDA und der Europäischen Arzneimittelagentur als Produkte mit hoher biologsicher Ähnlichkeit definiert, die sich in Bezug auf Sicherheit, Reinheit und Wirksamkeit nicht von einem bereits zugelassenen Referenzprodukt unterscheiden. Da Biosimilars nicht mit ihrem biologischen Referenz Biologika identisch sind, muss die Biosimilarität durch pharmakokinetische und pharmakodynamische Studien nachgewiesen werden. Trotz der strengen Anforderungen an verlässliche wissenschaftliche Daten und erfolgreiche klinische Studien für alle zugelassenen Biosimilars mangelt es an Wissen über diese Medikamente – nur ein Viertel der Onkologen kann Berichten zufolge ein Biosimilar beschreiben, und ein Fünftel der verschreibenden Ärzte ist mit dem Konzept vertraut.

Da die Patente für Biologika auslaufen, werden weitere Biosimilars auf den Krebsmedikamentenmarkt gelangen. Die größte Sorge der Krebsmediziner im Hinblick auf die Verwendung von Biosimilars ist das Risiko der Immunogenität, da selbst geringfügige Veränderungen der Molekularstruktur, der Verunreinigungen, des Verabreichungsweg und der Lagerungsbedingungen zwischen diesen Arzneimitteln und den Referenzprodukten potentiell zu unerwünschten Ereignissen führen können. Laufende Pharmakovigilanz- und Sicherheitsüberwachungsmaßnahmen nach der Marktzulassung – die für alle zugelassenen Biologika und Biosimilars obligatorisch sind – dürften dazu beitragen, diese Bedenken langfristig aufzulösen.

Biosimilars bedeuten für die Gesundheitssysteme erhebliche Kosteneinsparungen. Berechnungen zufolge würde eine 20-prozentige Preissenkung bei sechs patentfreien Biologika zu Einsparungen in Milliardenhöhe führen, die den PatientInnen den Zugang zu mehr Behandlungen ermöglichen würden. Diese Preisprognosen hängen jedoch auch von den Kosten der Referenzbiologika und dem Wettbewerbsmarkt ab.

Für KrebspatientInnen sind Biosimilars erschwinglichere Arzneimittel mit einem ähnlichen Sicherheits- und Toxizitätsprofil und ohne klinisch bedeutsame Unterschiede zu ihren Referenz Biologika. Der derzeitige unzureichende Einsatz von Biosimilars kann darauf zurückgeführt werden, dass PatientInnen und ÄrztInnen nicht ausreichend über die Vorteile, sowie Herausforderungen dieser wichtigen Medikamente informiert sind. Das Gesundheitspersonal, wie auch die Öffentlichkeit sollten über die verschiedenen Aspekte von Biosimilars aufgeklärt werden, um ihre erfolgreiche Integration in die onkologische Routineversorgung zu gewährleisten.

Fazit

Das Wissen der medizinischen Fachkräfte über Biosimilars ist unzureichend. Es muss mehr Fortbildungsmöglichkeiten geben, die alle Aspekte der Sicherheit und Wirksamkeit von Biosimilars abdecken, um eine erfolgreiche Einbeziehung von Biosimilars in die onkologische Routineversorgung zu gewährleisten.