Abstract

Im Zulassungsverfahren für lizensierte Biosimilars ebnet Bevacizumab den Weg für die Extrapolation von Indikationen

Artikeltitel: Clinical and Regulatory Considerations for the Use of Bevacizumab Biosimilars in Metastatic Colorectal Cancer

Zitat: Taïeb J et al. Clin Colorectal Cancer 2021;20:42–51

Erscheinungsdatum: März 2021

Das umfassende Entwicklungsprogramm für Biosimilars soll sicherstellen, dass es keine Unterschiede in der Wirksamkeit und Sicherheit zwischen diesen Produkten und ihrem Referenzwirkstoff gibt. Obwohl Bevacizumab für die Behandlung mehrerer Tumorarten indiziert ist, gilt nicht-kleinzelliger Lungenkrebs (NSCLC) als empfindlichere Patientenpopulation als metastasierender kolorektaler Krebs (mCRC), an der neue Biosimilars getestet werden können. Die Gesamtheit der Belege kann dann eine Extrapolation auf mCRC rechtfertigen.

Seit der Einführung des ersten Biosimilars (Omnitrope®; Somatropin) im Jahr 2006 wurden 58 Biosimilars in der EU und 26 in den USA zugelassen. Die Zulassung von Biosimilars hat mehrere Vorteile für die Gesundheitssysteme: Sie erhöht die Auswahl an Medikamenten, senkt die Kosten, setzt Budgets frei, um mehr Behandlungen anzubieten, unterstützt den Wettbewerb und die Nachhaltigkeit in der Pharmaindustrie und fördert die Innovation.

Es gibt jedoch mehrere potentielle Hindernisse für eine breite Akzeptanz von Biosimilars in der klinischen Praxis. Einigen ÄrztInnen mangelt es wahrscheinlich an Kenntnissen über diese Arzneimittel oder an Vertrauen in ihre Verwendung, und sie haben möglicherweise auch Einschränkungen bei der Auswahl oder dem Wechsel zwischen ihnen. In vielen Fällen wird die Medikamentenbevorratung mit bestimmten Biologika von Verwaltungsbehörden und KrankenhausapothekerInnen ohne Rücksprache mit den verschreibenden ÄrztInnen entschieden – oft allein aus Kostenüberlegungen.

Bevacizumab ist das erste Therapeutikum, für das Biosimilars bei mCRC verfügbar sind. Wie alle Biosimilars wurden diese von der EMA und der FDA auf der Grundlage eingereichter Daten zugelassen, die die strukturelle Ähnlichkeit und funktionelle Äquivalenz sowie bestätigende klinische Wirksamkeits- und Sicherheitsstudien im Vergleich zum Referenzprodukt bestätigen. Ziel dieser Studien ist es nicht, die klinischen Parameter durch eine unnötige Wiederholung des gesamten klinischen Entwicklungsprogramms für das Referenzprodukt neu zu bestimmen, sondern einen ähnlichen Nutzen bei der empfindlichsten Patientengruppe zu bestätigen. Bei Bevacizumab Biosimilars waren sich Sponsoren und Zulassungsbehörden einig, dass die Gesamtansprechrate bei PatientInnen mit nicht-kleinzelligem Lungenkrebs ein wissenschaftlich gerechtfertigter Endpunkt zur Bestätigung der Ähnlichkeit ist. Da Bevacizumab seine Wirkungsweise – die Hemmung der Tumorangiogenese – unabhängig von der Art der Krebserkrankung entfaltet, konnten die zugelassenen Indikationen für Bevacizumab-Biosimilars auf der Grundlage der Gesamtheit der Belege auf die Behandlung von mCRC extrapoliert werden.

Fazit

Die Zulassung von Biosimilars birgt mehrere potenzielle Vorteile für die Gesundheitssysteme, auch wenn es mehrere mögliche Hindernisse für die Akzeptanz gibt. Bevacizumab Biosimilars könnten als Beispiel für eine Extrapolation auf der Grundlage der Gesamtheit der Erkenntnisse dienen.