Die randomisierte Phase III MAPLE-Studie bestätigt die Biosimilarität zwischen ABP 215 und Bevacizumab RP bei Patienten mit NSCLC

ABP 215 ist ein neues Biosimilar für Bevacizumab. In dieser randomisierten Phase-III-Studie wurde die klinische Wirksamkeit und Sicherheit mit dem Referenzprodukt bei PatientInnen mit nicht-kleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC) verglichen.

Bevacizumab ist in den USA und der EU für die Behandlung verschiedener bösartiger Erkrankungen, darunter NSCLC, zugelassen. ABP 215 ist das erste zugelassene Biosimilar für Bevacizumab. Die Ähnlichkeit zwischen ABP 215 und dem Bevacizumab-Referenzprodukt (RP) wurde in mehreren strengen nicht-klinischen und vorklinischen Untersuchungen nachgewiesen. Um weitere Beweise für den klinischen Wert von ABP 215 zu erbringen, wurde die randomisierte Phase-III MAPLE-Studie durchgeführt, um die Wirksamkeit, Sicherheit, Immunogenität und das pharmakokinetische Profil von ABP 215 mit dem von Bevacizumab RP bei Patienten mit NSCLC zu vergleichen.

Ergebnisse

In Frage kommende PatientInnen, die mit einer Erstlinien-Chemotherapie für NSCLC begannen, wurde nach dem Zufallsprinzip für bis zu sechs dreiwöchige Zyklen entweder ABP 215 oder Bevacizumab als Zusatztherapie zugewiesen. In den RP-Gruppen ABP 215 und Bevacizumab wurde bei 39 % bzw. 42 % der PatientInnen ein objektives Ansprechen (definiert als vollständiges oder teilweises Ansprechen) verzeichnet. Da dieses Ergebnis innerhalb der vorgegebenen Äquivalenzspanne lag, wurde die klinische Wirksamkeit der beiden Behandlungen als ähnlich eingestuft. Auch die sekundären Endpunkte wie das progressionsfreie Überleben und das Gesamtüberleben waren in beiden Behandlungsgruppen vergleichbar. Ebenso waren die unerwünschten Ereignisse, die pharmakokinetischen Werte (d. h. die Trogkonzentrationen im Serum) und die Bewertungen der Immunogenität (d. h. die Antikörper gegen das Arzneimittel) zwischen den beiden Gruppen vergleichbar.

Diese Phase-III-Äquivalenzstudie zum Vergleich von ABP 215 und Bevacizumab RP vervollständigt die Gesamtheit der von den Zulassungsbehörden für die Entwicklung von Biosimilars empfohlenen Nachweise. Zusammen mit den Ergebnissen früherer Studien bestätigt diese Studie die Biosimilarität zwischen ABP 215 und Bevacizumab RP.

Fazit

Die Biosimilarität zwischen Bevacizumab RP und dem Biosimilar ABP 215 wurde durch die Gesamtheit der Beweise aus früheren Studien und einer Phase-III-Äquivalenzstudie bei PatientInnen mit NSCLC bestätigt.

Die jüngste Zulassung mehrerer Trastuzumab-Biosimilars ist ein Beispiel dafür, wie ein solides klinisches Entwicklungsprogramm in der Praxis funktioniert

Biosimilars sind “ähnlich”, aber nicht “identisch” mit dem Originalpräparat. Diese Unterscheidung hat bei Onkologen und PatientInnen gleichermaßen erhebliche Ängste ausgelöst. Ein besseres Verständnis des strengen Prozesses der Entwicklung und Zulassung von Biosimilars und zunehmende Erfahrungen mit ihrer Verwendung sollten diese Ängste beseitigen.

Biosimilars sind ein zunehmend zentrales Element der Krebsbehandlung; die drei umsatzstärksten Krebsmedikamente sind die monoklonalen Antikörper Rituximab, Bevacizumab und Trastuzumab. Da von all diesen Medikamenten inzwischen Biosimilar-Versionen erhältlich sind, ist es wichtig zu verstehen, was Biosimilars sind und was sie nicht sind.

Die FDA und die EMA haben Biosimilars als biologische Produkte definiert, die den zugelassenen Originalpräparaten sehr ähnlich sind und keine klinisch bedeutsamen Unterschiede aufweisen. Biosimilars und Originalpräparate haben jedoch sehr unterschiedliche Zulassungswege. Originalpräparate erfordern umfangreiche Grundlagenforschung, den Aufbau einer Produktions- und Reinigungsanlage und ein umfassendes Programm klinischer Studien, die für jede Indikation separat durchgeführt werden muss. Im Gegensatz dazu benötigen Biosimilars eine Produktionsanlage und vor allem physikochemische und funktionelle Vergleiche mit dem Originalpräparat. Anschließend werden klinische Studien durchgeführt, um die pharmakokinetischen Eigenschaften, die Wirksamkeit und die Sicherheit des Biosimilars in einer hochempfindlichen Population mit dem Originalpräparat zu vergleichen. Die klinische Bewertung von Biosimilars ist weniger umfangreich, da die Nachweise für Sicherheit und Wirksamkeit in einer Indikation auf alle anderen Indikationen des Originalpräparats extrapoliert werden können.

Umfangreiche analytische Ähnlichkeitstests zum Nachweis der Biosimilarität im Vergleich zum Originalpräparat rechtfertigen in der Tat verkürzte klinische Entwicklungsprogramme für die Zulassung von Biosimilars. Obwohl KrankenhausärztInnen verständlicherweise vorsichtig sind, wenn es darum geht, ihre vertrauten Markenprodukte durch Biosimilars zu ersetzen, sollten sie sich darauf verlassen können, dass der strenge Zulassungsweg für Biosimilars sicherstellt, dass sie für die zugelassenen Indikationen eine geeignete Option darstellen.

Fazit

Biosimilars und Originalpräparate haben unterschiedliche Zulassungswege: Originalpräparate erfordern umfangreiche Grundlagenforschung, während Biosimilars physikalisch-chemische und funktionelle Vergleiche mit dem Originalpräparat erfordern. Umfassende analytische Ähnlichkeitstests belegen die Biosimilarität und rechtfertigen ein verkürztes Entwicklungs- und Zulassungsverfahren.

Biosimilars werden zu einem festen Bestandteil der Krebstherapie werden

Ein prospektiver Überblick über die Zukunft der onkologischen und hämatologischen Therapeutika kommt zu dem eindeutigen Schluss, dass Biosimilars in diesem Bereich angekommen sind. Die Auswirkungen dieser Wirkstoffe auf die Krebsbehandlung werden groß sein – vorausgesetzt, die Schwierigkeiten bei ihrer Einführung können überwunden werden.

Biologische Arzneimittel (Biologika) sind ein Eckpfeiler der Behandlung von fortgeschrittenen soliden Tumoren und hämatologischen Malignomen. Sie sind jedoch strukturell komplex und teuer in der Entwicklung und Herstellung, und die Kosten für die Behandlung mit Biologika bleiben hoch. Das Auslaufen der Patente für verschiedene biologische Krebsmedikamente hat die Entwicklung von Biosimilars ermöglicht – sehr ähnliche biologische Produkte, die von den Behörden zugelassen wurden. Für Biosimilars gelten verkürzte Zulassungswege, und ihre geringeren Entwicklungskosten schlagen sich in der Regel in niedrigeren Preisen nieder, sobald sie auf den Markt kommen.

Der schrittweise Ansatz der EMA und der FDA zur Feststellung der Vergleichbarkeit zwischen einem Biosimilar-Kandidaten und seinem Referenzprodukt umfasst eine Reihe von analytischen, vorklinischen und klinischen Studien. In diesen Studien wird festgestellt, ob die Pharmakokinetik und die Wirksamkeit des Biosimilars dem Referenzprodukt statistisch gleichwertig (oder nicht unterlegen) sind und dass es keine Unterschiede in Bezug auf Sicherheit, Pharmakodynamik und Immunogenität gibt. Die behördliche Zulassung eines Biosimilars kann erteilt werden, wenn die Gesamtheit der Beweise aus all diesen Untersuchungen keinen klinisch bedeutsamen Unterschied zwischen dem Biosimilar und dem Originalpräparat zeigt. Eine Extrapolation, d. h. eine Zulassung für die zusätzlichen Indikationen des biologischen Originalpräparats, kann von den Zulassungsbehörden in Betracht gezogen werden, wenn dies wissenschaftlich gerechtfertigt ist. Ein Beispiel: Der Wirkmechanismus des Anti-CD20-Antikörpers Rituximab besteht in der Lyse von B-Zellen, die dieses Oberflächenprotein exprimieren. Daher hielt es die EMA für wahrscheinlich, dass das Rituximab Biosimilar CT-P10 auch bei anderen CD20+-Krebsarten therapeutische Wirkungen entfaltet, und extrapolierte die Zulassung für diese Indikationen entsprechend.

Bislang sind Biosimilars, die für die Krebsbehandlung zugelassen sind, in der Regel für alle Indikationen des Originalpräparats zugelassen. Parallele Überlegungen haben auch zu einer breiteren Akzeptanz geführt, dass chronisch kranke PatientInnen von Biologika auf Biosimilars umgestellt werden können, ohne dass die Behandlungsergebnisse beeinträchtigt werden – vorbehaltlich nationaler und regionaler Vorschriften zur Austauschbarkeit. Dennoch sollte die Entscheidung über einen Wechsel von den behandelnden ÄrztInnen getroffen werden. Eine weitere Datenerhebung in diesem Bereich wird dringend empfohlen.

Die Verfügbarkeit neuer Biosimilars bietet das Potenzial für direkte Kosteneinsparungen und regt den Wettbewerb zwischen Biologika/Biosimilars Alternativen an, wodurch die Preise sinken und den PatientInnen ein besserer Zugang zu diesen lebenswichtigen Behandlungen ermöglicht wird. Um die Vorteile dieser Medikamente voll ausschöpfen zu können, müssen die Hindernisse für die Vermarktung und Akzeptanz von Biosimilars beseitigt werden.

Fazit

Biosimilars haben verkürzte Zulassungswege, was zu niedrigeren Marktkosten führt. Für die Krebsbehandlung zugelassene Biosimilars sind in der Regel für alle Indikationen des Originalpräparats zugelassen, was das Potenzial für direkte Kosteneinsparungen bietet und den Wettbewerb unter Biologika/Biosimilars Alternativen anregt. Um den Marktanteil von Biosimilars zu erhöhen, müssen die derzeitigen Hindernisse für die Akzeptanz beseitigt werden.

Verbesserung der unterstützenden Behandlung: Was wir aus der Einführung von Biosimilars in die allgemeine Gesundheitsversorgung lernen können

Zusammenfassung veröffentlicht: August 2021
Es wurden große Anstrengungen unternommen, um den Zugang zu Biosimilars zu verbessern und Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen zu erzielen. In diesem Bericht werden einige dieser neuen Initiativen vorgestellt.

Die Verwendung von Biosimilars wird bei Krebspatienten mit Bedarf einer unterstützenden Behandlung erheblich zunehmen. Es gibt jedoch noch einige Herausforderungen bei der Einführung von Biosimilars in die klinische Praxis.

Epoetin-α ist ein Erythropoese-stimulierender Wirkstoff (ESA), der die Hämoglobinwerte bei Chemotherapie-Patienten verbessert und ihren Bedarf an Bluttransfusionen verringert. Seit der Markteinführung des ersten Epoetin-α-Biosimilars in Europa im Jahr 2007 sind weltweit zahlreiche kurz- und langwirksame Biosimilarversionen dieses Arzneimittels verfügbar geworden, die offenbar ähnlich wirksam sind. Die Einführung von ESA-Biosimilars und die daraus resultierenden Kostensenkungen für diese Medikamente im Vereinigten Königreich veranlassten das National Institute for Health and Care Excellence (NICE), seine Haltung zu ihrer Kosteneffizienz zu überprüfen und sie 2014 für die Kostenerstattung durch den NHS zuzulassen. Auch Biosimilarversionen von Filgrastim werden inzwischen in Europa und den USA akzeptiert und verstärkt eingesetzt.

Trotz der bekannten Vorteile von Biosimilars in die onkologische Praxis mangelt es den Verschreibern noch an Vertrauen. Zu den Bereichen, in denen medizinisches Fachpersonal laut eigenen Angaben Wissenslücken aufweist, gehören die Zulassungsverfahren für Biosimilars, die Pharmakovigilanz und die Konzepte der Extrapolation und Austauschbarkeit. Auch Patienten, Pflegekräfte und die Öffentlichkeit akzeptieren Biosimilars nicht automatisch. Daher wurden von einer Reihe von Einrichtungen, darunter Fachgesellschaften und Regierungsorganisationen, hochwertige Aufklärungsmaterialien für Fachkräfte des Gesundheitswesens und Patienten gleichermaßen zur Verfügung gestellt, ebenso wie die kontinuierliche Erfassung und Verbreitung von Daten zur Pharmakovigilanz und Pharmakoökonomie.

Unterschiede in der Art und Weise, wie Biosimilars bestellt und erstattet werden, können sich ebenfalls auf die Akzeptanz auswirken. Gesundheitspolitische Maßnahmen, die Anreize für Wettbewerb und eine nachhaltige Preisgestaltung bieten, wie z. B. wertorientierte Versorgungssysteme, stellen sicher, dass die Hersteller weiterhin in den Biosimilar-Markt investieren. Das britische Cancer Vanguard-Projekt ist ein gutes Beispiel für eine Initiative zur Beschleunigung der Einführung von Biosimilars, in diesem Fall von Rituximab. Dieses Projekt, das die Einbeziehung von Interessengruppen und Lehrmaterial, finanziellen Anreizen und Zielvorgaben für die Umsetzung umfasste, schaffte es, den Marktanteil des Infliximab-Biosimilars innerhalb von 12 Monaten auf 90 % zu steigern.

Um den Zugang zu Biosimilars in der unterstützenden Behandlung zu verbessern, müssen mehrere bestehende Hindernisse beseitigt werden. Dazu gehören die stärkere Standardisierung der Regulierung, der Auftragsvergabe und der Kostenerstattung, eine bessere Produktverfügbarkeit und nicht zuletzt ein besseres Verständnis des umfangreichen Nutzens von Biosimilars.

Wichtige Erkenntnisse

Verordnern und Patienten mangelt es oft an Wissen über Biosimilars, was ihre Akzeptanz in der klinischen Versorgung beeinträchtigt. In mehreren Bereichen (z. B. Zulassungsverfahren, Pharmakovigilanz, Extrapolation und Austauschbarkeit) gibt es Wissenslücken, die geschlossen werden müssen, damit die Akzeptanz steigen kann. Eine Gesundheitspolitik, die Anreize für den Wettbewerb und eine nachhaltige Preisgestaltung schafft, sorgt dafür, dass die Hersteller weiterhin in den Markt für Biosimilars investieren.