In diesem Kapitel werden einige Überlegungen vorgestellt, die Apotheker und andere Gesundheitsfachkräfte bei der Prüfung von Biosimilar-Optionen für die Aufnahme in den Arzneimittelbestand unterstützen sollten. Objektive Bewertungen der Sicherheit sowie der klinischen und wirtschaftlichen Ergebnisse von Biosimilarkandidaten werden von Ausschüssen für Pharmazie und Therapeutik (P&T) vorgenommen, in denen Apotheker eine wichtige klinische Beratungsfunktion ausüben. Ziel dieser P&T-Ausschüsse ist es, nicht nur die Eigenschaften der einzelnen Produkte, sondern auch verschiedene herstellerbezogene Faktoren zu bewerten.
Abgesehen von den hier behandelten Themen ist die Aufklärung der Gesundheitsfachkräfte und der Patienten dringend notwendig (Kapitel 10). Die an der Überprüfung eines Biosimilars beteiligten Apotheker müssen abwägen, ob die Gesamtevidenz die Aufnahme des Biosimilars für die jeweils vorgeschlagene Indikation rechtfertigt, sowie verschiedene preisliche Faktoren berücksichtigen, die über die reinen Arzneimittelkosten und die nichtmedikamentösen Kosten hinausgehen. Nach der Aufnahme in die Arzneimittelliste sollten Biosimilars sicher und wirksam in die Behandlungspläne integriert werden und auf ihre Sicherheit in der klinischen Anwendung kontrolliert werden.