Der Trastuzumab Biosimilar verringert für viele Frauen die finanzielle Hürde für eine erfolgreiche Behandlung von HER2+ Brustkrebs

Die umfassenden präklinischen und klinischen Tests für CT-P6 belegt, dass dieser Biosimilar genauso sicher und wirksam ist wie der Referenz Antikörper Trastuzumab und zusätzlich den finanziellen Schaden des klinischen Nutzens erheblich reduziert, ohne die Behandlung zu beeinträchtigen.

Die Entwicklung des Trastuzumab monoklonalem Antikörper in den 1990ger Jahren gilt als Meilenstein in der gezielten Behandlung von Patientinnen mit einem HER2-überexprimierenden Brustkrebs (entspricht 15% aller Brustkrebs Diagnosen), welche das Progressionsfreie Überleben und die Überlebenschancen allgemein dramatisch angehoben hat.

Trastuzumab’s Erfolg öffnete die Tore für eine neue Generation der gezielten Behandlung sowohl für Brustkrebs im Frühstadium, als auch für metastasierenden Brustkrebs und andere solide Tumoren – bedauerlicherweise mit hoher finanzieller Belastung. Zur Behebung diese Problems wurden Biosimilars entwickelt. CT-P6 (trastuzumab-pkrb, Herzuma) ist ein Trastuzumab Biosimilar, welcher momentan in der EU, Japan, Südkorea, Australien und den USA genehmigt ist. CT-P6 wurde, so wie alle Biosimilars, sehr gründlichen Tests unterzogen während der Prä-Zulassungsphase. Im direkten Vergleich mit dem Referenz-Arzneimittel Trastuzumab konnte CT-P6 gleichwertige pharmakokinetische Parameter, Nebenwirkungsprofil, Immunogenitätslevel und Anti-Krebs Wirksamkeit erzielt werden. Klinische Studien mit Frauen mit operablen HER2-positiven Brustkrebs der Stadien I–IIIa wurden durchgeführt. Diese Studien zeigen, dass eine neoadjuvante Chemotherapie mit Einsatz von CT-P6 keine signifikant abweichende pathologische Komplette-Rücklaufquote besitzt im Vergleich zu derselben Behandlung mit dem Referenz-Arzneimittel Trastuzumab.

Zusammengefasst zeigt die Gesamtheit der Studienergebnisse die Biosimilarität von CT-P6 zu dem Referenzarzneimittel Trastuzumab. Demnach ist eine sichere Nutzung von CT-P6 bei PatientInnen mit HER2-positivem Brustkrebs und anderen bösartigen Tumoren, wie angegeben, gewährleistet. Die schnelle Integration eines ökonomisch günstigeren Biosimilars, wie zum Beispiel CT-P6, verspricht einen verbesserten Zugriff zu essentiellen Arzneimitteln und kann helfen ein überlastetes Gesundheitssystem zu entspannen.

Wichtige Erkenntnisse

Die Entwicklung des Biologikas Trastuzumab verbessert die Chancen einer Behandlung für eine vielzahl von PatientInnen mit einem HER2-überexprimierenden Brustkrebs erheblich, trotz der hohen finanziellen Belastung. Der Biosimilar CT-P6 weist zum Referenz-Biologika Trastuzumab vergleichbare pharmakokinetische Parameter und Anti-Krebs Wirksamkeit auf, jedoch die geringeren damit verbundenen Kosten machen den Biosimilar ökonomisch attraktiver für Gesundheitsversorger.

Das Vertrauen von Gesundheits-Experten in Biosimilars ist der Schlüssel für deren Verfügbarkeit

Angesichts der hohen Kosten, sowie dem stark ansteigenden Verbrauch von Biologika in den letzten Jahren, spiegelt die Zulassung von Biosimilars ein Phänomen wieder, welches zuletzt für Generika vor 40 Jahren beobachtet wurde.

Seit in den 1970er Jahren die einfachsten Fromen von Biologika (Blutprodukte und Impfstoffe), gefolgt von Human rekombinanten Insulin (1982) und der erste FDA-genehmigte monoklonale Antikörper, für den US Markt zugelassen wurden, hat das Nutzen von Biologika die Behandlung schwerer gesundheitlicher Probleme verändert, gleichzeitig aber zu einem steilen Anstieg der gesamten Gesundheitskosten-Kurve geführt.

Um einen Weg für schnellere FDA Zulassungen für Biosimilars zu schaffefn und Herstellern die Möglichkeiten zu eröffnen Biosimilars zum geringsten, realisierbaren Preis auf den Markt zu bringen, wurde 2009 das ‘Biologic Price Competition and Innovation (BPCI)’ Gesetz verabschiedet. Der erste Biosimilar der 2015 in den USA zugelassen wurde, war Filgrastim-sndz, dicht gefolgt von etlichen Zulassungen für andere Biosimilars für die Behandlung einer vielzahl von gesundheitlichen Problemen.

Biosimilars werden über ein reversives Herstllungsverfahren erzeugt – es wird mit dem therapeutischen Endprodukt des Proteins angefangen und dann werden die Syntheseschritte rückverfolgt. Sowie alle Biologika, werden auch Biosimilars in lebenden Zellen (Zelllinien) hergestellt und sind daher keine exakten Kopien ihrer Referenzprodukte, auch wenn sie dieselbe Aminosäuresequenz aufweisen müssen. Während des Entwicklungs- und Zulassungsverfahren muss bestätigt werden, dass auch die kleinsten molekularen Unterschiede keinen Einfluss auf die Wirksamkeit und Sicherheit (d.h. auf den klinischen Nutzen) haben. Daher befasst sich der Zulassungsweg von Biosimilars vor allem mit analytischen Studien der physikalischen Eigenschaften im Vergleich zu dem Originalpräparat, trotzallem werden diese Studien mit klinischen Bewertungen unterlegt.

Biosimilars können keinen Patentschutz erhalten – daher können für ein Referenzarzneimittel mehrere Biosimilar-Varianten erhältlich sein. So gibt es zum Beispiel sechs FDA-zugelassene Biosimilars von Trastuzumab. Je mehr dieser Produkte allerdings auf den Markt gebracht werden, desto wichtiger ist es, dass Gesundheitsdienstleiter das Vertrauen in die Wirksamkeit und Sicherheit von Biosimilars nicht verlieren. Mit stetig steigenden Gesundheitsausgaben und Biologika, welche preislich in der höchsten Kategorie angesiedelt sind, kann die Einführung von hochwertigen Biosimilars als Ablassventil für einen andererseits nicht nachhaltigen Markt fungieren. Gesundheitsexperten müssen daher fortlaufend die Biosimilar-Zeugnisse einschätzen, damit sie diese Behandlungsoptionen zur Verfügung stellen können.

Wichtige Erkenntnisse

Biosimilars erhalten kein Patent bei ihrer Zulassung, weshalb es einige Biosimilars für ein einziges Biologika geben kann. Gesundheitsdienstleister müssen Vertrauen in die Wirksamkeit und Sicherheit jedes vermarkteten Biosimilars aufbauen. Eine wachsenden Anzahl an Biosimilars wird helfen die Gesundheitskosten gesamtheitlich zu reduzieren-.

Der Trastuzumab Biosimilar ABP 980 beitet eine zusätzliche Behandlungsoption ffür PatientInnen mit Brust- und Magenkrebs an

Das Test- und Zulassungsverfahren für ABP 980 stellt ein beschleunigtes Entwicklungsprogramm für neue, sichere und wirksame Biosimilars dar.

Das Interesse an Biosimilars als Alternativen zu ihrem ursprünglichen Referenzprodukt (RP) nimmt zu, da sie den Zugang der PatientInnen zu wichtigen biologischen Behandlungen verbessern können. ABP 980 ist ein Biosimilar von Trastuzumab (Herceptin). Wie Trastuzumab entfaltet ABP 980 seine therapeutische Wirkung, indem es auf Krebszellen abzielt, die den HER2-Rezeptor überexprimieren, unter anderem in Brust und Magen. ABP 980 ist in der EU, den USA und Japan für die gleichen Indikationen, Dosierungen und Verabreichungswege wie Trastuzumab RP zugelassen.

Während der Entwicklung wurde ABP 980 einer umfassenden analytischen Charakterisierung mit modernsten Techniken unterzogen. Diese Untersuchungen haben gezeigt, dass ABP 980 strukturelle und funktionelle Eigenschaften aufweist, die denen von Trastuzumab RP sehr ähnlich sind, mit nur geringfügigen Unterschieden, von denen nicht erwartet wird, dass sie seine biologische Aktivität oder seine klinische Leistungsfähigkeit verändern. An gesunden Probanden durchgeführte pharmakologische Studien der Phase I bestätigten, dass ABP 980 im Vergleich zu Trastuzumab RP gleichwertige pharmakokinetische Eigenschaften aufweist.

Die klinische Ähnlichkeit wurde in der LILAC-Studie bei Frauen mit HER2+-Brustkrebs im Frühstadium untersucht, die als Therapie-empfindliche Patientengruppe gelten. Der primäre Endpunkt, das pathologische vollständige Ansprechen, wurde bei 48 % der mit ABP 980 behandelten Patientinnen und bei 41 % der mit Trastuzumab RP behandelten Patientinnen erreicht, was belegt, dass keine der beiden Gruppen der anderen unterlegen ist. Die Studie bestätigte die klinische Ähnlichkeit zwischen ABP 980 und Trastuzumab RP. Auch die Sicherheit und Immunogenität der beiden Präparate waren ähnlich. Da der Wirkmechanismus des Medikaments – die Hemmung der HER2-vermittelten Proliferation – bei verschiedenen Krebszellen derselbe ist, stützt die Gesamtheit der Beweise für ABP 980 die wissenschaftliche Rechtfertigung für eine Extrapolation auf alle zugelassenen Indikationen für Trastuzumab RP. ABP 980 bietet eine zusätzliche Behandlungsoption für PatientInnen mit Brust- und Magenkrebs.

Wichtige Erkenntnisse

Das Biosimilar ABP 980 weist ähnliche strukturelle und funktionelle Eigenschaften auf und war in einer klinischen Studie dem Trastuzumab RP nicht unterlegen. Damit steht eine zusätzliche Behandlung für die Therapie von Brust- und Magenkrebs zur Verfügung, was die Zugänglichkeit für PatientInnen verbessert.

Fünf von der FDA zugelassene Biosimilars von Trastuzumab haben das Potenzial für Kosteneinsparungen und eine verbesserte Anwendung sowie den Zugang zu einer gezielten HER2-Therapie für PatientInnen mit Brust- und Magenkrebs

In den letzten Jahren wurden fünf neue Biosimilar-Versionen von Trastuzumab (Herceptin®) gründlich getestet und von der FDA zugelassen, obwohl Patentprobleme mit dem Originalpräparat ihre Markteinführung zunächst verhindert hatten. Da so viele Optionen zur Verfügung stehen, könnte die breite Akzeptanz von Trastuzumab Biosimilars davon abhängen, inwieweit die Gesundheitsdienstleister mit den Nachweisen für ihre Sicherheit und Wirksamkeit zufrieden sind.

Trastuzumab (Herceptin®) ist in den USA für die Behandlung von HER2-überexprimierendem Brustkrebs im Frühstadium und metastasierendem Brustkrebs zugelassen. Seine hohen Kosten – mindestens 70.000 USD pro Jahr – können jedoch ein Hindernis für den Patientenzugang sein. Aufgrund des verkürzten Zulassungsverfahrens können Biosimilars, zu denen auch Trastuzumab gehört, potenziell zu geringeren Kosten als das Originalpräparat auf den Gesundheitsmarkt gelangen; daher könnte Biosimilar Trastuzumab den PatientInnen die Möglichkeit einer erweiterten Anwendung dieser Therapie bieten.

Auf der Grundlage von Nachweisen ihrer strukturellen und funktionellen Ähnlichkeit, ihrer gleichwertigen pharmakologischen Eigenschaften und ihrer Wirksamkeit im Vergleich zum Originalpräparat hat die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA bisher fünf Trastuzumab Biosimilars für die Verwendung in verschiedenen Indikationen zugelassen. Das erste dieser Biosimilars, Trastuzumab-tkst (Ogivri®), wurde in einer Phase-3-Studie bei metastasierendem HER2+-Brustkrebs klinisch untersucht. Dieses Biosimilar erreichte in Kombination mit einer Chemotherapie eine Gesamtansprechrate (ORR) von 69,9 %, verglichen mit 64 % für Trastuzumab. Trastuzumab-tkst wurde 2017 von der FDA zugelassen. In der Folge wurden vier weitere Trastuzumab-Biosimilars – nämlich Trastuzumab-pkrb (Herzuma®; zugelassen 2018), Trastuzumab-dttb (Ontruzant®; 2019), Trastuzumab-qyyp (Trazimera®; 2019) und Trastuzumab-anns (Kanjinti®; 2019) – wurden in Phase-III-Studien bei HER2+-Brustkrebs untersucht und zeigten gleichwertige Ansprechraten und Überlebensendpunkte wie das Original Trastuzumab. Darüber hinaus wurden in allen Studien für die Biosimilar- und die Trastuzumab-Gruppe ähnliche Raten an unerwünschten Ereignissen festgestellt.

Falsche Vorstellungen über den Grad der wissenschaftlichen Beweise für Biosimilars können ein Hindernis für die Verwendung dieser Arzneimittel darstellen. Das wahrscheinlich fremdartigste Konzept im Zulassungsverfahren für Biosimilars ist die Extrapolation von Indikationen, für die das Originalpräparat, nicht aber das Biosimilar, untersucht wurde. Für alle zugelassenen Produkte liegen jedoch wissenschaftliche Beweise vor, die eine Extrapolation auf der Grundlage der Biosimilarität rechtfertigen. Die Sicherheit und Wirksamkeit von Trastuzumab sind für Brustkrebs im Frühstadium und metastasierenden Magenkrebs nachgewiesen. Auf der Grundlage der Gesamtheit der Nachweise für Trastuzumab Biosimilars wurden diese ebenfalls für dieselben Indikationen zugelassen. Die Akzeptanz dieser Biosimilars wird wahrscheinlich proportional zu dem Grad des Vertrauens sein, das sie erwecken.

Fazit

Trastuzumab Biosimilars wurden auf Grund der Gesamtheit der Beweise für die Biosimilarität mit dem Referenzprodukt zugelassen. Die Akzeptanz von Biosimilars wird sich nach dem Grad des Vertrauens richten, der sich aus der Aufklärung über die Wirksamkeit und Sicherheit von Biosimilars ergibt.